I-10 W 139/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-08, I-10 W 139/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-08, I-10 W 139/10
I-10 W 139/10Obergericht08.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 139/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: I-10 W 139/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0208.I10W139.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung des Kostenschuldners vom 17.06.2009 gegen den Kosten-ansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.06.2009 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 10.06.2009 (Kassenzei-chen 70029692 200 1, Bl. I, Ia GA) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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