I-20 U 116/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-08, I-20 U 116/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-08, I-20 U 116/10
I-20 U 116/10Obergericht08.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 116/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: I-20 U 116/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0208.I20U116.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 6. Juli 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal ab-geändert.
Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Bereich der Tätigkeiten eines wissenschaftlichen Ghostwriters auf der Internetpräsenz www…. zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, er sei „einer der Marktführer“ im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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