Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-08, I-20 U 116/10

I-20 U 116/10Obergericht08.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 116/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-08

Aktenzeichen: I-20 U 116/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0208.I20U116.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 6. Juli 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal ab-geändert.

Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Bereich der Tätigkeiten eines wissenschaftlichen Ghostwriters auf der Internetpräsenz www…. zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, er sei „einer der Marktführer“ im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

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