Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-10, I-10 U 91/10

I-10 U 91/10Obergericht10.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 91/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-10

Aktenzeichen: I-10 U 91/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0210.I10U91.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.07.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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