I-24 W 9/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-10, I-24 W 9/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-10, I-24 W 9/11
I-24 W 9/11Obergericht10.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 9/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-10
Aktenzeichen: I-24 W 9/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0210.I24W9.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Rechtspflegerin - vom 6. Oktober 2010 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 29. Juli 2010 sind von der Antragsgegnerin 354,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juli 2010 an den Antragsteller zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Beschwerdewert: 420,84 EUR
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