I-2 W 51/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-17, I-2 W 51/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-17, I-2 W 51/10
I-2 W 51/10Obergericht17.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 51/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-17
Aktenzeichen: I-2 W 51/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0217.I2W51.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Schluss-Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 22.04.2010 dahingehend teilweise abgeändert, dass die Klägerin den Beklagten aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 22.09.2009 336,11 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.12.2009 zu erstatten hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 7 % und die Beklagten zu 93 % zu tragen.
Der Beschwerdewert wird für die Zeit bis zum 22.10.2010 auf 4.753,61 € und für die Zeit danach auf 4.417,50 € festgesetzt.
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