II-10 WF 32/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-17, II-10 WF 32/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-17, II-10 WF 32/10
II-10 WF 32/10Obergericht17.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 32/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-17
Aktenzeichen: II-10 WF 32/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0217.II10WF32.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofortige Beschwerde der Klägerin der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Kleve – Familiengericht – vom 16.09.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.08.2009 (II-3 UF 94/09) sind von der Klägerin EUR 121,50 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 07.07.2010 an den Beklagten zu erstatten. Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten vom 06.07.2010 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nach billigem Er-messen auf die Hälfte ermäßigt. Die außergerichtlichen Kosten des Be-schwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 35 % und der Beklagte zu 65 %.
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