I-10 U 2/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-22, I-10 U 2/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-22, I-10 U 2/11
I-10 U 2/11Obergericht22.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 2/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-22
Aktenzeichen: I-10 U 2/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0222.I10U2.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 8. Dezember 2010 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – einstimmig nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil diese aus den in jeder Hinsicht – auch in Bezug auf die Wirksamkeit der vertraglichen Regelungen und die festgestellten Vertragsverstöße - keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine hiervon abweichende Beurteilung.
Es wird Gelegenheit gegeben, zu dem Hinweis bis 11.03.2011 Stellung zu nehmen.
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