Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-23, I-18 U 179/10

I-18 U 179/10Obergericht23.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 179/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-23

Aktenzeichen: I-18 U 179/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0223.I18U179.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.09.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf ( 31 O 6/10) wird zurück-gewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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