I-18 U 65/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-23, I-18 U 65/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-23, I-18 U 65/10
I-18 U 65/10Obergericht23.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 65/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: I-18 U 65/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0223.I18U65.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. März 2010
verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (36 O 2/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der durch
die Nebenintervention veranlassten Kosten trägt die Beklagte.
Die durch die Nebenintervention im Berufungsrechtszug veranlassten Kosten tragen die Nebenintervenienten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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