Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-23, I-18 U 65/10

I-18 U 65/10Obergericht23.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 65/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-23

Aktenzeichen: I-18 U 65/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0223.I18U65.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. März 2010

verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (36 O 2/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der durch

die Nebenintervention veranlassten Kosten trägt die Beklagte.

Die durch die Nebenintervention im Berufungsrechtszug veranlassten Kosten tragen die Nebenintervenienten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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