Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-24, 10 U 108/09

10 U 108/09Obergericht24.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 108/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-24

Aktenzeichen: 10 U 108/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0224.10U108.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 16. Dezember 2010 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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