I-2 U 102/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-24, I-2 U 102/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-24, I-2 U 102/09
I-2 U 102/09Obergericht24.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 102/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-24
Aktenzeichen: I-2 U 102/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0224.I2U102.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.07.2009 verkündete und durch Ergänzungsurteil vom 10.12.2009 ergänzte Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 200.000,- € festgesetzt.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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