Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-27, II-7 UF 99/10

II-7 UF 99/10Obergericht27.02.2011

Regest

Soweit das unterhaltspflichtige Kind Kosten für die Besuchsfahrten zum im Heim lebenden Elternteil aufwendet, findet kein Anspruchsübergang gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII statt (§ 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 99/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-27

Aktenzeichen: II-7 UF 99/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0227.II7UF99.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Normen: § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII

Leitsätze

Soweit das unterhaltspflichtige Kind Kosten für die Besuchsfahrten zum im Heim lebenden Elternteil aufwendet, findet kein Anspruchsübergang gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII statt (§ 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 21.05.2010 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.

Die Sicherheit darf auch durch eine selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft geleistet werden.

Die Revision wird zugelassen.

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