Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-28, I-9 U 151/10

I-9 U 151/10Obergericht28.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 151/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-28

Aktenzeichen: I-9 U 151/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0228.I9U151.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.05.2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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