Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-01, I-10 W 163/10

I-10 W 163/10Obergericht01.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 163/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-01

Aktenzeichen: I-10 W 163/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0301.I10W163.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin – vom 09.09.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2009 sind von dem Kläger EUR 2344,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.12.2009 an die Beklagte zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kläge-rin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.