Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-01, I-1 U 94/10

I-1 U 94/10Obergericht01.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 94/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-01

Aktenzeichen: I-1 U 94/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0301.I1U94.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. März 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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