I-1 U 94/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-01, I-1 U 94/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-01, I-1 U 94/10
I-1 U 94/10Obergericht01.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 94/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-01
Aktenzeichen: I-1 U 94/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0301.I1U94.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. März 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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