I-18 U 30/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-02, I-18 U 30/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-02, I-18 U 30/10
I-18 U 30/10Obergericht02.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 30/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-02
Aktenzeichen: I-18 U 30/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0302.I18U30.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2010 (37 O 8/07) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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