VII-Verg 52/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-09, VII-Verg 52/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-09, VII-Verg 52/10
VII-Verg 52/10Obergericht09.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 52/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-09
Aktenzeichen: VII-Verg 52/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0309.VII.VERG52.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 9. November 2010 (VK 3 -108/10) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin angewiesen wird, bei fortbestehender Vergabeabsicht die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: bis 45.000 Euro
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