I-2 U 124/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-10, I-2 U 124/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-10, I-2 U 124/07
I-2 U 124/07Obergericht10.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 124/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: I-2 U 124/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0310.I2U124.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. November 2007 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass
-
nach übereinstimmender Teil-Erledigung der Urteilsausspruch zu I. 1. des landgerichtlichen Urteils gegenstandslos ist,
-
im Tenor zu I. 2. und im Tenor zu II. des landgerichtlichen Urteils jeweils die Worte „seit dem 12.08.2004“ durch die Worte „in der Zeit vom 12.08.2004 bis zum 04.10.2010“ ersetzt werden.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 375.000,-- Euro festgesetzt.
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