I-1 U 126/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-1 U 126/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-1 U 126/10
I-1 U 126/10Obergericht15.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 126/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-15
Aktenzeichen: I-1 U 126/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0315.I1U126.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Mai 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Die durch die Nebenintervention der Streithelferinnen des Klägers entstandenen Kosten fallen diesen selbst zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzu-wenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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