I-20 U 31/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-20 U 31/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-20 U 31/05
I-20 U 31/05Obergericht15.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 31/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-15
Aktenzeichen: I-20 U 31/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0315.I20U31.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Januar 2005 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59.848,09 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Juni 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu zwei Dritteln und die Beklagte zu einem Drittel.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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