I-2 U 120/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-17, I-2 U 120/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-17, I-2 U 120/09
I-2 U 120/09Obergericht17.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 120/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-17
Aktenzeichen: I-2 U 120/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0317.I2U120.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.08.2009 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Ne-ben¬intervention hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung der Beklagten und der Nebenintervenientin wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizu-treibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Vollstreckung be-treibende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,- € festge-setzt.
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