I-9 U 50/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-21, I-9 U 50/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-21, I-9 U 50/10
I-9 U 50/10Obergericht21.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 50/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-21
Aktenzeichen: I-9 U 50/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0321.I9U50.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.01.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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