I-23 U 101/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-22, I-23 U 101/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-22, I-23 U 101/10
I-23 U 101/10Obergericht22.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 101/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-22
Aktenzeichen: I-23 U 101/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0322.I23U101.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.5.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14e Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer fallen dem Kläger zur Last. Die Streithelfer haben ihre Kosten allein zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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