I-4 W 1/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-22, I-4 W 1/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-22, I-4 W 1/11
I-4 W 1/11Obergericht22.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 W 1/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-22
Aktenzeichen: I-4 W 1/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0322.I4W1.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss der Rechtspflegerin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mön-chen¬gladbach vom 2. Dezember 2010 wird auf seine Kosten zurückgewie¬sen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.746,33 Euro festgesetzt.
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