Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-23, VII-Verg 63/10

VII-Verg 63/10Obergericht23.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 63/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-23

Aktenzeichen: VII-Verg 63/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0323.VII.VERG63.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 13. Dezember 2010 (VK 23/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf bis zu 2.500 € festgesetzt.

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