I-6 U 18/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-24, I-6 U 18/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-24, I-6 U 18/10
I-6 U 18/10Obergericht24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 18/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-24
Aktenzeichen: I-6 U 18/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0324.I6U18.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2009 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 40 O 41/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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