Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-24, I-6 U 18/10

I-6 U 18/10Obergericht24.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 18/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-24

Aktenzeichen: I-6 U 18/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0324.I6U18.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Dezember 2009 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 40 O 41/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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