Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-01, III-5 Ws 26/11

III-5 Ws 26/11Obergericht01.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-5 Ws 26/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-01

Aktenzeichen: III-5 Ws 26/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0401.III5WS26.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verteidigers des Verurteilten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. Februar 2010 wird die dem Verteidiger aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung

auf weitere 238 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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