I-24 U 145/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-12, I-24 U 145/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-12, I-24 U 145/10
I-24 U 145/10Obergericht12.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 145/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-12
Aktenzeichen: I-24 U 145/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0412.I24U145.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Juli 2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichter - abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.645,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 17 % und der Beklagte zu 83 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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