Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-12, I-24 U 145/10

I-24 U 145/10Obergericht12.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 145/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-12

Aktenzeichen: I-24 U 145/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0412.I24U145.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Juli 2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichter - abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.645,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 17 % und der Beklagte zu 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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