Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-U (Kart) 7/11

VI-U (Kart) 7/11Obergericht13.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 7/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 7/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VI.U.KART7.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2005 verkündete Urteil der 11.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurück-gewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisions-verfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 2.946.490,33 € festgesetzt.

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