VI-U (Kart) 9/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-U (Kart) 9/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-U (Kart) 9/11
VI-U (Kart) 9/11Obergericht13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 9/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 9/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VI.U.KART9.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 19. März 2008 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5,237 % Zinsen aus …. € für die Zeit vom 21.10.2002 bis einschließlich zum 16.3.2005 und weitere 5,064 % Zinsen aus …. € für die Zeit vom 28.3.2003 bis einschließlich zum 16.3.2005 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 10 % und der Beklagten zu 90 % zur Last.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvoll-streckung jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 30.000 € festgesetzt.
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