VI-2 U (Kart) 16/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-2 U (Kart) 16/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-2 U (Kart) 16/08
VI-2 U (Kart) 16/08Obergericht13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 16/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 16/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VI2U.KART16.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 6. August 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird insgesamt auf 5000 € festgesetzt.
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