VI-2 U (Kart) 3/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-2 U (Kart) 3/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VI-2 U (Kart) 3/09
VI-2 U (Kart) 3/09Obergericht13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 3/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 3/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VI2U.KART3.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Januar 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Rechtsstreit in Höhe von 147,00 € nebst Zinsen erledigt ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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