VII-Verg 4/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VII-Verg 4/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VII-Verg 4/11
VII-Verg 4/11Obergericht13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 4/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: VII-Verg 4/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VII.VERG4.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17. Dezember 2010 (VK 2 – 119/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs.1 S. 3 GWB sowie der außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen und der Beigeladenen zu 1. und 2. trägt die Antragstellerin.
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