Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VII-Verg 58/10

VII-Verg 58/10Obergericht13.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 58/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: VII-Verg 58/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VII.VERG58.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK - 29/2010) vom 3. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 40.000 € festgesetzt.

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