I-3 Wx 85/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-18, I-3 Wx 85/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-18, I-3 Wx 85/11
I-3 Wx 85/11Obergericht18.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 85/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-18
Aktenzeichen: I-3 Wx 85/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0418.I3WX85.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Die Rechtspflegerin wird angewiesen, von den dortigen
Bedenken gegen die Eintragung Abstand zu nehmen.
Wert : 3.000,- Euro.
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