I-2 U 12/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-28, I-2 U 12/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-28, I-2 U 12/10
I-2 U 12/10Obergericht28.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 12/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-28
Aktenzeichen: I-2 U 12/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0428.I2U12.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Dezember 2009 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen deren Kosten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.300.000,-- Euro fest-gesetzt.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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