I-2 W 33/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-02, I-2 W 33/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-02, I-2 W 33/11
I-2 W 33/11Obergericht02.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 33/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-02
Aktenzeichen: I-2 W 33/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0502.I2W33.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2011 abgeändert.
Gegen die Schuldnerin wird ein Zwangsgeld von 5.000,-- €, ersatzweise für je 1.000,-- € ein Tag Zwangshaft, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer K., festgesetzt.
Die Beitreibung des Zwangsgeldes darf nicht vor dem Ablauf von 3 Wochen seit Zustellung dieses Beschlusses erfolgen.
-
II. Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
-
III. Der Streitwert beträgt 30.000,-- €.
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