Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-02, I-2 W 33/11

I-2 W 33/11Obergericht02.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 33/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-02

Aktenzeichen: I-2 W 33/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0502.I2W33.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2011 abgeändert.

Gegen die Schuldnerin wird ein Zwangsgeld von 5.000,-- €, ersatzweise für je 1.000,-- € ein Tag Zwangshaft, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer K., festgesetzt.

Die Beitreibung des Zwangsgeldes darf nicht vor dem Ablauf von 3 Wochen seit Zustellung dieses Beschlusses erfolgen.

  • II. Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

  • III. Der Streitwert beträgt 30.000,-- €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.