Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-05, I-6 U 70/10

I-6 U 70/10Obergericht05.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 70/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-05

Aktenzeichen: I-6 U 70/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0505.I6U70.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Januar 2010 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten der Nebenintervention trägt der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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