VII-Verg 45/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-09, VII-Verg 45/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-09, VII-Verg 45/11
VII-Verg 45/11Obergericht09.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 45/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-09
Aktenzeichen: VII-Verg 45/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0509.VII.VERG45.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, das durch die Übermittlung ihres Nachprüfungsantrages (VK 3-50/11 Bundeskartellamt) eingetretene Verbot des Zuschlags wieder herzustellen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen trägt die Antragstellerin.
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