Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-10, I-1 U 149/10

I-1 U 149/10Obergericht10.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 149/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-10

Aktenzeichen: I-1 U 149/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0510.I1U149.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1 Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 25.06.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 5.305,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2009 sowie weitere 325,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten gesamt-schuldnerisch zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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