I-20 U 157/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-10, I-20 U 157/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-10, I-20 U 157/10
I-20 U 157/10Obergericht10.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 157/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-10
Aktenzeichen: I-20 U 157/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0510.I20U157.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. September 2010 wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstre-ckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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