VII-Verg 3/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-11, VII-Verg 3/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-11, VII-Verg 3/11
VII-Verg 3/11Obergericht11.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-11
Aktenzeichen: VII-Verg 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0511.VII.VERG3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 02. Dezember 2010 (VK 3-120/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (unter Einschluss des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB) einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1,5 Mio. € festgesetzt.
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