Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-20, I-17 U 13/10

I-17 U 13/10Obergericht20.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 13/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-20

Aktenzeichen: I-17 U 13/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0520.I17U13.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.1.2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

  2. Die Klägerin ist der Anschlussberufung verlustig.

  3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf eine Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.