I-21 U 100/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-07, I-21 U 100/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-07, I-21 U 100/10
I-21 U 100/10Obergericht07.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 100/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-07
Aktenzeichen: I-21 U 100/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0607.I21U100.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.05.2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 7 O 57/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 62.865,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen
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