Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-08, VII-Verg 55/10

VII-Verg 55/10Obergericht08.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-08

Aktenzeichen: VII-Verg 55/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0608.VII.VERG55.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 25. November 2010 (VK 19/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.130.000 € festge-setzt.

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