Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-09, 8 U 154/10

8 U 154/10Obergericht09.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 154/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 8 U 154/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0609.8U154.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 19.10.2010 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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