Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-21, 20 U 5/11

20 U 5/11Obergericht21.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 5/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-21

Aktenzeichen: 20 U 5/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0621.20U5.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2010 verkündete Grundurteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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