I-20 U 11/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-21, I-20 U 11/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-21, I-20 U 11/11
I-20 U 11/11Obergericht21.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 11/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-21
Aktenzeichen: I-20 U 11/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0621.I20U11.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und des Widerbeklagten gegen das am 10. November 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Die Klägerin und der Widerbeklagte tragen die Kosten des Berufungs-verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und der Widerbeklag-te dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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