Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-21, I-20 U 11/11

I-20 U 11/11Obergericht21.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 11/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-21

Aktenzeichen: I-20 U 11/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0621.I20U11.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und des Widerbeklagten gegen das am 10. November 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.

Die Klägerin und der Widerbeklagte tragen die Kosten des Berufungs-verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und der Widerbeklag-te dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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