I-24 W 47/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-27, I-24 W 47/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-27, I-24 W 47/11
I-24 W 47/11Obergericht27.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 47/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-27
Aktenzeichen: I-24 W 47/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0627.I24W47.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Rechtspflegerin - vom 13. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Beschwerdewert: 16.448,66 EUR
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