I-17 U 182/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-01, I-17 U 182/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-01, I-17 U 182/10
I-17 U 182/10Obergericht01.07.2011
Regest
Eine Bank ist nicht verpflichtet, ihren Kunden beim Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen - hier Zertifikaten der insolventen Lehman Group - darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie hierbei eine Gewinnmarge erzielt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 182/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-01
Aktenzeichen: I-17 U 182/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0701.I17U182.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: BGB § 280
Leitsätze
Eine Bank ist nicht verpflichtet, ihren Kunden beim Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen - hier Zertifikaten der insolventen Lehman Group - darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie hierbei eine Gewinnmarge erzielt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. September 2010 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (8 O 362/09) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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